AGBs
AGBs ★ Allgemeine Geschäftsbedingungen
UH Umzugsprofi Hamburg, Kleinunternehmer Piotr Kazmierski
§ 1 Anwendungsbereich Die hier aufgeführten Bedingungen (im Folgenden: AGB) sind für sämtliche Verträge zwischen UH Umzugsprofi Hamburg, Kleinunternehmer Piotr Kazmierski, und seinen Kunden (im Folgenden einzeln: der Kunde) bezüglich der Durchführung von Umzügen maßgeblich (im Folgenden einzeln: der Vertrag).
§ 2 Leistungsumfang 2.1. UH Umzugsprofi Hamburg verpflichtet sich zur Beförderung des Umzugsgutes (im Folgenden: Gut) des Kunden unter Einsatz geeigneter Transportmittel, die den Anforderungen des jeweiligen Umzugsgutes gerecht werden. 2.2. Das Laden und Entladen sowie die angemessene Sicherung des Umzugsgutes obliegen UH Umzugsprofi Hamburg. 2.3. Ist der Kunde Verbraucher, so übernimmt UH Umzugsprofi Hamburg alle umzugsrelevanten Dienstleistungen wie Verpackung und Kennzeichnung des Umzugsgutes. 2.4. Bei Kunden, die Verbraucher sind, informiert UH Umzugsprofi Hamburg über relevante Zoll- und andere Verwaltungsvorschriften, ohne jedoch die Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Dokumente und Informationen zu überprüfen. 2.5. Die Durchführung des Umzugs setzt voraus, dass 2.5.1. Haupt- und Zufahrtsstraßen für die Transportfahrzeuge passierbar sind und 2.5.2. normale Umzugsbedingungen vorherrschen, wobei 2.5.2.1. eine maximale Distanz von 20 Metern zwischen Fahrzeug und Hauseingang nicht überschritten wird, ansonsten berechnet UH Umzugsprofi Hamburg ein Zusatzentgelt. 2.5.2.2. Zugänge und Durchgänge für den Transport geeignet sind, 2.5.2.3. keine behördlichen Auflagen dem Umzug entgegenstehen. 2.6. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, ist der Kunde verpflichtet, UH Umzugsprofi Hamburg spätestens eine Woche vor dem Umzug über erschwerende Umstände zu informieren. Unterlässt der Kunde diese Information, hat UH Umzugsprofi Hamburg das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.
§ 3 Dienstleistungen von UH Umzugsprofi Hamburg 3.1. UH Umzugsprofi Hamburg erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters und wahrt dabei die Interessen des Kunden gegen Entgelt. Insbesondere verpflichtet sich UH Umzugsprofi Hamburg dazu, 3.1.1. das Transportfahrzeug pünktlich bereitzustellen; 3.1.2. bei Ausfall des Fahrzeugs unverzüglich für Ersatz zu sorgen; 3.1.3. die Anweisungen des Kunden zu befolgen, inklusive der Einhaltung von Terminen; 3.1.4. den Kunden über die Durchführung des Umzugs zu informieren, falls dieser oder ein Vertreter nicht anwesend sein kann.
3.2. UH Umzugsprofi Hamburg richtet auf Vereinbarung und gegen Gebühr eine Halteverbotszone ein. Das Risiko der behördlichen Genehmigung trägt der Kunde. Der Kunde muss alle notwendigen Informationen frühzeitig bereitstellen. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht oder Ablehnung durch die Behörde wird die Zahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr erstattet. 3.3. Entstehen unvorhersehbare Kosten im Rahmen der Leistung, sind diese vom Kunden zu tragen, sofern sie von UH Umzugsprofi Hamburg als notwendig erachtet wurden. 3.4. Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss führen zu zusätzlichen Kosten, die vom Kunden zu tragen sind. 3.5. UH Umzugsprofi Hamburg und sein Personal sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht für Installationsarbeiten zuständig. 3.6. Bei Leistungen von vermittelten Handwerkern haftet UH Umzugsprofi Hamburg lediglich für eine sorgfältige Auswahl. 3.7. Bei Verträgen mit Nicht-Verbrauchern gelten zusätzlich die Logistik-AGB 2019, einsehbar unter www.amoe.de/logistikagb. Im Falle von Widersprüchen haben diese AGB Vorrang. § 4 Montage- und Demontageleistungen Führt UH Umzugsprofi Hamburg, Kleinunternehmer Piotr Kazmierski, im Auftrag des Kunden Montage- oder Demontagearbeiten an Möbeln durch oder nimmt Anschlüsse elektronischer Geräte vor, ist der Kunde verpflichtet, die ausgeführten Arbeiten sofort zu überprüfen und etwaige offensichtliche Mängel gemäß den in diesen AGB festgelegten Bestimmungen zu melden. § 5 Einsatz von Subunternehmern UH Umzugsprofi Hamburg ist berechtigt, zur Erfüllung des Umzugs weitere Dienstleister einzubeziehen. § 6 Gemeinschaftstransporte Der Umzug kann auch als Teil eines Sammeltransports oder als Beiladung durchgeführt werden. § 7 Verkauf und Vermietung von Umzugsmaterial 7.1. Verkauf von Umzugskartons 7.1.1. UH Umzugsprofi Hamburg stellt nach Auftragsvergabe Umzugskartons zum vereinbarten Preis bereit. Bei Kauf ohne spezifische Anforderung an neue Kartons gelten die Kartons als gebraucht. Die erste Lieferung erfolgt kostenfrei. 7.1.2. Gekaufte Umzugskartons werden von UH Umzugsprofi Hamburg ein bis sechs Wochen vor dem Umzug geliefert, sofern kein Ein- oder Auspackservice Teil des Auftrags ist. 7.1.3. Nicht genutzte Kartons können am Umzugstag zurückgegeben werden, wobei der Kaufpreis für unbenutzte Kartons auf Wunsch erstattet wird. Die Rückgabe ist auf 20% der gelieferten Menge beschränkt. 7.2. Vermietung von Umzugskartons 7.2.1. UH Umzugsprofi Hamburg vermietet nach Auftragserteilung Umzugskartons, wobei sowohl gebrauchte als auch neue Kartons bereitgestellt werden können. 7.2.2. Die Lieferung der gemieteten Umzugskartons erfolgt sechs bis eine Woche vor dem vereinbarten Umzugstermin. Die Rückholung erfolgt innerhalb von drei Wochen nach dem Umzug.
7.2.3. Eine kostenfreie Lieferung und Abholung ist bis zu einer Entfernung von 30 km vom Standort von UH Umzugsprofi Hamburg möglich. Für weitere Entfernungen fallen zusätzliche Kosten an: 7.2.3.1. Bis 20 km Entfernung: 20,00 Euro inkl. MwSt. 7.2.3.2. Bis 50 km Entfernung: 40,00 Euro inkl. MwSt. 7.2.4. Die Bedingungen 7.2.1., 7.2.2. und 7.2.3. gelten nicht, wenn ein vollständiger Ein- und Auspackservice vereinbart wurde. 7.2.5. Bei vereinbartem vollständigen Ein- und Auspackservice werden die Kartons ohne Zusatzkosten geliefert und nach Gebrauch wieder mitgenommen. 7.2.6. Bei teilweisem Ein- und Auspackservice gelten für die verwendeten Umzugskartons die Bedingungen von 7.2.5., für alle weiteren gemieteten Kartons die Bedingungen 7.2.1., 7.2.2. und 7.2.3. 7.2.7. Werden gemietete Kartons nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Umzug zur Abholung bereitgestellt, gehen diese in den Besitz des Kunden über, der dann eine zusätzliche Gebühr von 1,19 € inkl. MwSt. zu zahlen hat. § 8 Kundenverpflichtungen Der Kunde muss gegenüber UH Umzugsprofi Hamburg, Kleinunternehmer Piotr Kazmierski, folgende Verpflichtungen erfüllen: 8.1. Dem Unternehmen sind der Be- und Entladeort, Stockwerke, vorhandene Aufzüge, Dimensionen der Zugangswege und Türen sowie sonstige örtliche Bedingungen bei Vertragsabschluss oder rechtzeitig vorher mitzuteilen. 8.2. Auf besondere Eigenschaften und die Schadensanfälligkeit des Umzugsguts hinzuweisen. 8.3. Zu informieren, falls neben dem Kunden eine dritte Partei Weisungs- oder Verfügungsrechte über das Gut hat. 8.4. Sicherungsvorrichtungen für bewegliche oder elektronische Teile von Geräten wie Waschmaschinen, Kühlschränken und ähnlichen Geräten bereitzustellen. 8.5. Bei gefährlichen Gütern den Dienstleister über die potenziellen Gefahren aufzuklären. 8.6. Diese Informationen, falls der Kunde kein Verbraucher ist, in Textform zu übermitteln und genaue Angaben zur Art der Gefahr und notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu machen. Andernfalls gelten die Bestimmungen des § 410 Abs. 2 HGB. 8.7. Sofern nicht anders vereinbart, sind fragile Gegenstände angemessen zu sichern und zu verpacken, empfindliche Oberflächen zu schützen und alle notwendigen Dokumente und Genehmigungen zu beschaffen. 8.8. Bei schweren Gütern oder Einsatz eines Außenaufzugs sicherzustellen, dass die Strukturen die Belastung aushalten können. 8.9. Zu prüfen, ob alle Gegenstände berücksichtigt wurden. 8.10. Bei der Abholung sicherzustellen, dass kein Gegenstand irrtümlich zurückbleibt oder mitgenommen wird. UH Umzugsprofi Hamburg haftet nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Gegenstand tatsächlich transportiert wurde. § 9 Zahlungsbedingungen 9.1. UH Umzugsprofi Hamburg erhält eine Vergütung gemäß dem vereinbarten Endpreis zzgl. möglicher Mehrkosten. 9.2. Angebote gelten nur bei sofortiger Annahme und Verweis auf das Angebot bei Auftragserteilung. Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Bruttopreise inkl. MwSt. 9.3. Vereinbarte Preise basieren auf den im Frachtbrief angegebenen Mengenangaben, es sei denn, es wurde ein Vorbehalt wegen Überprüfungsmöglichkeiten eingetragen. 9.4. Eine ordnungsgemäße Rechnung wird ausgestellt und ist nach Übergabe des Umzugsguts fällig.
9.5. Auslagen in Fremdwährung werden nach dem abgerechneten Kurs beglichen. 9.6. Trinkgelder sind nicht mit der Rechnung verrechenbar. 9.7. Bei Zahlungsverzug kann UH Umzugsprofi Hamburg das Gut anhalten oder einlagern, bis die Zahlung erfolgt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Pfandrecht. 9.8. Bei Verzögerungen durch den Kunden kann ein Standgeld erhoben werden. 9.9. Eine Pfandverwertung erfolgt nach gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Benachrichtigung und Androhung an den Kunden gerichtet wird. § 10 Kostenerstattung Hat der Kunde einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung von einer Behörde oder einem Arbeitgeber, ist dieser anzuweisen, die fällige Vergütung abzüglich Anzahlungen direkt an UH Umzugsprofi Hamburg zu zahlen. § 11 Lieferzeiten und Verzögerungen 11.1. UH Umzugsprofi Hamburg muss das Umzugsgut innerhalb der vereinbarten Frist oder, falls keine Frist vereinbart wurde, innerhalb einer angemessenen Frist entsprechend den Umständen und der Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters liefern. 11.2. Bei Verzögerungen seitens UH Umzugsprofi Hamburg gelten die gesetzlichen Bestimmungen, ergänzt durch die Haftungsregelungen dieser AGB. 11.3. Bei Verzögerungen durch den Kunden greift § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, wobei der Zeitpunkt der Übergabe des Umzugsguts maßgeblich ist. § 12 Weisungsrecht und Hindernisse 12.1. Die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die §§ 418, 419 und 446 HGB, regeln das Weisungs- und Verfügungsberechtigungsrecht. 12.2. Sollte nach Übernahme des Guts eine vertragsgemäße Durchführung nicht möglich sein, holt UH Umzugsprofi Hamburg unverzüglich Weisungen des Verfügungsberechtigten ein. Kann der Empfänger nicht erreicht werden oder verweigert die Annahme, tritt der Kunde als Verfügungsberechtigter ein. 12.3. Weisungen müssen unverzüglich erteilt werden. UH Umzugsprofi Hamburg ist zur Befolgung nur verpflichtet, wenn keine Nachteile für das Unternehmen oder andere Kunden entstehen. 12.4. Bei erteilten Weisungen kann UH Umzugsprofi Hamburg Ersatz für entstandene Aufwendungen sowie eine angemessene Vergütung verlangen, sofern das Hindernis nicht seinem Risikobereich angehört. 12.5. Tritt das Hindernis nach einer Verfügung des Empfängers auf, wird dieser in den Klauseln 12.1. bis 12.4. als Kunde und der Dritte als Empfänger behandelt. 12.6. Kann keine Weisung eingeholt werden, ergreift UH Umzugsprofi Hamburg geeignete Maßnahmen im Interesse des Verfügungsberechtigten. 12.7. UH Umzugsprofi Hamburg hat Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen und auf angemessene Vergütung, sofern das Hindernis nicht seinem Risikobereich zuzuordnen ist. 12.8. Das Verfügungsrecht des Kunden endet mit der Ankunft des Guts am Bestimmungsort. Ab diesem Zeitpunkt hat der Empfänger das Verfügungsrecht und muss entstehende Mehrkosten sowie eine angemessene Vergütung zahlen.
12.9. Hat der Empfänger die Lieferung an einen Dritten veranlasst, darf dieser Dritte keine weiteren Empfänger bestimmen. 12.10. Endet die Beförderung vorzeitig wegen eines Hindernisses, steht UH Umzugsprofi Hamburg die anteilige Fracht zu. 12.11. Behält UH Umzugsprofi Hamburg den Anspruch auf die volle Fracht, wenn die Beförderung aus Gründen, die dem Risikobereich des Kunden zuzuordnen sind, unmöglich ist. 12.12. Bei Verzögerungen, die dem Kunden zuzuordnen sind, hat UH Umzugsprofi Hamburg Anspruch auf eine angemessene Vergütung zusätzlich zur Fracht. § 13 Vermeidung von Missverständnissen Weisungen, Informationen und andere Mitteilungen sind stets direkt an UH Umzugsprofi Hamburg oder an ausdrücklich bevollmächtigte Mitarbeiter zu richten, um Missverständnisse zu vermeiden. Der Kunde trägt das Risiko für Missverständnisse bei Mitteilungen an nicht bevollmächtigte Mitarbeiter. § 14 Rechteübertragung UH Umzugsprofi Hamburg muss auf Anfrage der Anspruchsberechtigten die aus dem Versicherungsvertrag resultierenden Rechte an diese abtreten. § 15 Vertragsbeendigung 15.1. Ein Widerrufsrecht besteht bei Umzugsdienstleistungen gemäß § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB nicht. 15.2. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen. 15.3. Die Kündigung erfordert die Schriftform. 15.4. Bei Kündigung durch den Kunden kann UH Umzugsprofi Hamburg entweder die vereinbarte Vergütung einschließlich etwaiger Zusatzkosten fordern, unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen, oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht als Schadensersatz verlangen. 15.5. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten, behält sich UH Umzugsprofi Hamburg das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder dem Kunden die Kosten für den Mehraufwand in Rechnung zu stellen. 15.6. Bei begründeten Zweifeln an den Eigentumsrechten oder der Zahlungsfähigkeit des Kunden kann UH Umzugsprofi Hamburg vom Vertrag zurücktreten. 15.7. Abgesehen von den in diesen AGB genannten Fällen besteht kein weiteres Rücktrittsrecht. 15.8. Bei einem Rücktritt werden die gesamten Umzugskosten und Aufwendungen abzüglich ersparter Kosten als Schadensersatz fällig, mindestens jedoch der Betrag der pauschalen Schadensersatzforderung. Der Kunde hat das Recht, einen geringeren Schaden nachzuweisen. 15.9. Kosten oder Nachteile, die dem Kunden durch den Rücktritt entstehen, trägt der Kunde. § 16 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot 16.1. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von UH Umzugsprofi Hamburg ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. 16.2. Das Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, seine Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. § 17 Verjährung Die Verjährungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem § 439 HGB.
§ 18 Haftungsregelungen UH Umzugsprofi Hamburg haftet gemäß dem Umzugsvertrag und den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB). Diese Haftungsregeln gelten auch für internationale Transporte mit Start oder Ziel in Deutschland, selbst wenn unterschiedliche Transportmittel zum Einsatz kommen. Sie sind ebenso bei Lagerungen anwendbar, sofern der Einlagerer ein Verbraucher ist. 18.1. Grundprinzipien der Haftung UH Umzugsprofi Hamburg haftet für Schäden durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts, solange es sich in seiner Obhut befindet. 18.2. Haftungsobergrenze Die Haftung für Verlust oder Beschädigung ist auf 620 Euro pro Kubikmeter des benötigten Laderaums begrenzt. Bei Überschreitung der Lieferfrist beschränkt sich die Haftung auf das Dreifache der Fracht. Bei Verletzung vertraglicher Pflichten, die nicht mit dem Verlust oder der Beschädigung des Guts oder der Überschreitung der Lieferfrist zusammenhängen, ist die Haftung auf das Dreifache des Betrags begrenzt, der bei Verlust des Guts zu zahlen wäre. 18.3. Wertersatz Bei Verlust muss der Wert am Übernahmeort zum Zeitpunkt der Übernahme ersetzt werden. Bei Beschädigung ist die Wertdifferenz zwischen unbeschädigtem und beschädigtem Gut zu ersetzen. Der Wert wird nach dem Marktpreis bestimmt. Die Kosten der Schadensfeststellung sind ebenfalls zu ersetzen. 18.4. Haftungsausschluss UH Umzugsprofi Hamburg ist von der Haftung befreit, wenn der Schaden auf ein unabwendbares Ereignis zurückzuführen ist, das auch mit größter Sorgfalt nicht vermeidbar war. 18.5. Spezifische Haftungsausschlussgründe UH Umzugsprofi Hamburg ist von der Haftung befreit, wenn der Schaden auf bestimmte Risiken zurückzuführen ist, wie unzureichende Verpackung durch den Kunden oder die natürliche Beschaffenheit des Guts, die es besonders schadensanfällig macht. Bei einem Schaden, der aus diesen Risiken resultieren könnte, wird angenommen, dass er hieraus entstanden ist. UH Umzugsprofi Hamburg kann sich nur dann auf diese Ausschlussgründe berufen, wenn alle notwendigen Maßnahmen getroffen und spezielle Anweisungen beachtet wurden. 18.6. Anwendung der Haftungsausschlüsse und -begrenzungen Diese gelten auch für außervertragliche Ansprüche, sofern UH Umzugsprofi Hamburg nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Sie gelten auch für das Personal von UH Umzugsprofi Hamburg. 18.7. Haftung bei Beauftragung Dritter Beauftragt UH Umzugsprofi Hamburg einen Dritten für den Umzug, haftet dieser ebenso wie UH Umzugsprofi Hamburg, solange das Gut in seiner Obhut ist.
18.8. Versicherung Eine Versicherung des Guts über die gesetzliche Haftung hinaus ist möglich. UH Umzugsprofi Hamburg schließt auf Wunsch und gegen eine separate Prämie eine entsprechende Versicherung ab. 18.9. Schadensmeldungen Für Schadenersatzansprüche gelten bestimmte Fristen und Formalitäten. Äußerlich erkennbare Schäden müssen bei Lieferung dokumentiert und spätestens am nächsten Tag gemeldet werden. Nicht erkennbare Schäden innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung. Verspätungen sind binnen 21 Tagen nach Lieferung zu melden. Die Fristwahrung erfolgt durch rechtzeitige Absendung einer detaillierten Meldung in Textform. 18.9.1. Sichtbare Schäden oder Verluste am Umzugsgut müssen bei der Zustellung auf dem Liefernachweis oder in einem Schadensbericht genau dokumentiert werden. Solche Vorfälle sind UH Umzugsprofi Hamburg spätestens am Tag nach der Lieferung zu melden. 18.9.2. Schäden oder Verluste, die äußerlich nicht erkennbar sind, müssen UH Umzugsprofi Hamburg innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung, ebenfalls ausführlich schriftlich, gemeldet werden. 18.9.3. Werden Schäden oder Verluste nicht innerhalb der genannten Fristen gemeldet, verfallen die Ansprüche auf Ersatz. 18.9.4. Verzögerungen bei der Lieferung müssen binnen 21 Tagen nach Zustellung schriftlich angezeigt werden. Erfolgt dies nicht, entfällt der Anspruch darauf. 18.9.5. Zur Fristwahrung reicht die fristgerechte Versendung einer detaillierten Meldung in schriftlicher Form an UH Umzugsprofi Hamburg, die den Absender erkennbar macht. § 19 Haftung ohne eigenes Verschulden 19.1. Der Kunde ist verpflichtet, UH Umzugsprofi Hamburg Schäden und Kosten zu erstatten, die entstehen durch: 19.1.1. unzureichende Verpackung oder Kennzeichnung, 19.1.2. falsche oder unvollständige Angaben im Frachtbrief, 19.1.3. Versäumnis, über die Gefährlichkeit des Gutes zu informieren, oder 19.1.4. das Fehlen, die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der für amtliche Verfahren, wie Zollabfertigungen, notwendigen Dokumente oder Informationen. 19.2. Bei Schäden oder Kosten, die durch das Verhalten von UH Umzugsprofi Hamburg mitverursacht wurden, hängt die Ersatzpflicht sowie der Umfang des Ersatzes davon ab, inwieweit dieses Verhalten zu den Schäden oder Kosten beigetragen hat. 19.3. Wenn der Kunde Verbraucher ist, muss er Schäden und Kosten gemäß 19.1. und 19.2. nur ersetzen, wenn ihn ein Verschulden trifft. § 20 Datenschutz UH Umzugsprofi Hamburg stellt sicher, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet. Der Kunde stimmt zu, dass UH Umzugsprofi Hamburg persönliche Daten für die Vertragsdurchführung verarbeitet und nutzt. Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen. UH Umzugsprofi Hamburg informiert über die Rechte des Kunden gemäß DSGVO und weist auf die Möglichkeit der Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde hin. § 21 Lagerbedingungen Bei Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB), die auf Anfrage bereitgestellt werden.
§ 22 Gerichtsstand 22.1. Für Streitigkeiten mit Kaufleuten ist das Gericht am Standort der von UH Umzugsprofi Hamburg beauftragten Niederlassung zuständig. 22.2. Für Nichtkaufleute gilt diese Zuständigkeit, wenn der Kunde nach Vertragsabschluss ins Ausland zieht oder sein Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. 22.3. In anderen Fällen gilt § 30 ZPO. § 23 Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. § 24 Online-Streitbeilegung Die EU-Kommission bietet eine Plattform für außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform), zugänglich unter https://ec.europa.eu/consumers/odr. UH Umzugsprofi Hamburg ist nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet oder bereit.